Sonderkündigung richtig nutzen
Sie müssen nicht bis zum Jahresende warten! Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schaden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es richtig nutzen.
Wichtig: Frist beachten!
Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (bei Beitragserhöhung) oder des Schadensfalls ausgeübt werden.
Gründe für eine Sonderkündigung
1. Beitragserhöhung
Der häufigste Grund für eine Sonderkündigung ist eine Beitragserhöhung. Wichtig: Auch wenn nur die Versicherungssteuer erhöht wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht!
Tipp: Prüfen Sie Ihr Beitragsschreiben genau. Oft werden Erhöhungen versteckt oder nur im Kleingedruckten erwähnt.
2. Nach einem Schadensfall
Nach jedem regulierten Schadensfall haben sowohl Sie als auch Ihr Versicherer das Recht zur Sonderkündigung. Dies gilt auch für Teilkaskoschäden.
Achtung: Nutzen Sie dieses Recht nur, wenn Sie einen besseren Tarif gefunden haben. Ihre SF-Klasse wird bei jedem Versicherer gleich berücksichtigt.
3. Fahrzeugwechsel
Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen. Dies lohnt sich besonders, wenn sich durch das neue Fahrzeug Ihre Typklasse ändert.
So gehen Sie vor
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1
Kündigungsgrund prüfen
Stellen Sie sicher, dass ein gültiger Kündigungsgrund vorliegt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wann Ihre einmonatige Frist endet, können Sie mit dem Sonderkündigungs-Checker für Kfz-Versicherungen prüfen.
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2
Neuen Tarif finden
Vergleichen Sie Angebote, bevor Sie kündigen - so vermeiden Sie Versicherungslücken.
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3
Schriftlich kündigen
Kündigen Sie immer schriftlich per E-Mail oder Brief mit Kündigungsgrund und Datum.
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4
Bestätigung abwarten
Warten Sie die Kündigungsbestätigung ab, bevor Sie den alten Vertrag als beendet betrachten.
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